Tod und Trauer
Wenn ein Mensch stirbt, so wirft der Tod bei den Hinterbliebenen in der Regel unterschiedliche Fragen und Unsicherheiten auf, weckt aber auch tiefe Gefühle und Empfindungen. Neben der Klärung rein organisatorischer Abläufe einer Beerdigung geht es dabei oft vielmehr darum, der eigenen Trauer Raum geben zu können, um die gewachsene Beziehung zu dem verstorbenen Menschen reflektieren zu können, zurückzublicken auf die erlebte Zeit.
Unser christlicher Glaube gibt uns die Hoffnung, von der wir uns getragen wissen dürfen. Wir glauben, dass mit dem Tod nicht alles aus und vorbei ist, sondern dass wir darüber hinaus bei Gott aufgehoben und geborgen sind. Jesus gibt uns selbst die Gewissheit: „Im Haus meines Vaters gibt es viele Wohnungen… ich gehe, um einen Platz für euch vorzubereiten.“ Die Sorge um die Toten und die Hinterbliebenen gehört zu den wichtigen Aufgaben jeder Pfarrgemeinde und ihrer Seelsorgerinnen und Seelsorger.
Der Tod kündigt sich nicht immer an. Es gibt aber auch Situationen, in denen man spürt, dass der Tod im Raum steht. Wir möchten Sie in dieser Situation nicht alleine lassen und bieten auf alle Fälle die Krankensalbung an.
Wenn sich ein Todesfall ereignet hat
Hat sich in Ihrer Familie ein Sterbefall ereignet, so bitten wir Sie nach der ärztlichen Versorgung auch zuallererst den Bestatter zu informieren. Der Prozess vom Ableben eines Menschen bis zur Beisetzung ist schon längere Zeit nicht mehr in kirchlicher Hand, sondern eine kommunale Angelegenheit. Auch die Friedhofe in unserern Dörfern gehören nicht mehr den Kirchen, sondern den Kommunen. Viele Fragen, die sich um die Bestattung drehen, können daher von uns nicht beantwortet werden. Hier geht es um die Frage, wann der/die Verstorbene von zuhause abgeholt, oder vom Krankenhaus, Seniorenzentrum überführt wird, wie die Formalitäten zu regeln sind, die Zeitspanne bis eine Urne vom Krematorium zurückkommt oder welchen Sarg man möchte, die Frage nach der Lage des Grabes und der Nutzung, die Frage nach der Aufbahrung, den Friedhof- und Verwaltugskosten und noch etliches mehr. Selbst die Frage nach den Corona-Bestimmungen bei Bestattungen regeln nicht die Kirchen, sondern geben die Gemeindeverwaltungen vor. Das alles kann Ihnen der Bestatter beantworten.
Der Bestatter ist es auch, der uns Pfarrer und das Pfarramt informiert und mit uns Termine für die mögliche Beisetzung in Augenschein nimmt.
Das Ausläuten
Sobald wir informiert sind, läuten wir für die/den Verstorbene*n in den Dörfern, in denen wir über einen Glockenturm verfügen, die Sterbeglocken. Dann melden wir uns bei Ihnen und machen mit Ihnen einen Termin für das Trauergespräch aus. Hier wird nochmals erörtert, welcher Termin und welche Uhrzeit für Sie angenehm und wünschenswert ist. Wir versuchen dann in Absprache mit den Friedhöfen, Bestattern, Friedwäldern Ihren Terminwunsch zu erfüllen.
Das Trauergespräch und die Vorbereitung der Trauerfeier
Beim Trauergespräch hören wir zu. Sie haben den Raum und die Zeit alles zu erzählen, was Sie im Trauerfall beschäftigt und bewegt. Im Zuge des Gespräches notieren wir uns das Leben der/des Verstorbenen, um daraus später die Ansprache bei der Trauerfeier entstehen zu lassen, damit die Beisetzung nicht eine abstrakte unpersönliche Angelegenheit wird, sondern ein persönlicher und intimer Abschied, an dessen Ende aber auch die Hoffnung auf ein Wiedersehen in Gottes Himmlereich stehen soll.
Im Zuge des Gespräches versuchen wir Ihnen auch Trost, Kraft und Hoffnung zu vermitteln.
Für die Trauerfeier geben Sie auch vor, wie Sie sich die musikalische Gestaltung wünschen. Sie können Lieder einspielen, oder aber ein klassisches Orgelspiel. Gemäß Ihren Vorstellungen klären wir mit dem Bestatter und den Organisten die musikalische Gestaltung ab. Meistens spricht Sie auch bereits der Bestatter darauf an.
Wir unterstützen alle Bestattungsformen, die gängig bekannt sind und richten uns nach Ihnen und dem, was Ihnen in dieser Situation gut tut.
Das Gedenken der Verstorbenen nach katholischer Tradition
Nach der Trauerfeier bieten wir Ihnen die Feier des 1. Sterbeamtes an. Darin feiern wir die Auferstehung Ihrer/Ihres verstorbenen Angehörigen in der Kirche. Dies ist eine Hl. Messe, eine Eucharistiefeier, die speziell der/dem Verstorbenen gewidmet ist.
Tradition ist das Angebot von vier Hl. Messen nach der Beisetzung, die aber je nach Ermessen der Angehörigen stattfinden oder nicht:
- 1. Sterbeamt direkt nach der Besetzung
- 2. Sterbeamt ca. 3 Monate nach der Beisetzung [kostenpflichtig - 10,-- €]
- 3. Sterbeamt ca. 6 Monate nach der Beisetzung [kostenpflichtig - 10,-- €]
- Jahrgedächtnis ein Jahr nach der Beisetzung [kostenpflichtig - 10,-- €]
Das Jahrgedächtnis kann jedes Jahr gefeiert werden.
Diese Gottesdienste werden nur und ausschließlich gefeiert, wenn die Angehörigen auf dem Pfarrbüro dafür den Bedarf anmelden und die Hl. Messen bestellen. Es gibt keine verpflichtende Notwendigkeit für diese Gedächtnisfeiern. Es ist lediglich ein freiwliiges Angebot im Ermessen der Angehörigen.
Es gibt auch die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass jährlich ein Jahrgedächtnis gefeiert wird, ohne, dass Sie daran denken müssen. Man nennt dies "Stiftamt". Es kann auf 30 Jahre festgelegt werden und wird auch dann durchgeführt, wenn die/der Stifter*in inzwischen selber verstorben sein sollte, da das Einrichten eines Stiftamtes einen rechtlichen Vertrag darstellt, der rechtlich die Pfarrei dazu verpflichtet diese Vertragspflicht bis zur vollständigen Erfüllung durchzuführen. Der Preis dafür beträgt 300,-- € [30 x 10,-- €].
An Allerheiligen laden wir alle Angehörogen der seit dem 01. November des Vorjahres Verstorbenen ein zur Segnung der Friedhöfe und der Gräber und zum Gedenken an unsere Verstorbenen, die bei dieser Feier mit Namen verlesen werden.
Die Kosten
Mit Ausnahme des 2. und 3. Sterbeamtes, des Jahrgedächtnisses und des Stiftamtes erheben wir keinerlei Kosten.
Trauerbegleitung, Trauergespräch, Bestattung, 1. Sterbeamt gehören zu den Grunddiensten der Kirche und sind als Service Ihrer Kirche für Sie kostenlos.
Blumenschmuck und musikalische Gestaltung sowie Leistungen der Ortsgemeinde, Friedhofsverwaltung und des Bestatters sind in Rechnung der/des Floristen, der/des jeweiligen Musikerin/Musikers, der Verwaltungen und des Bestatters direkt an diese zu entrichten und sind nicht Bestandteil des Portfolios der Kirchengemeinde.
Hier kommen Sie zur Liste der für unsere Region zuständigen Bestattungsunternehmen.