Eintritt / Wiedereintritt / Konversion
Sie waren bereits katholisch, haben sich aber vor einiger Zeit zum Austritt entschlossen? Inzwischen hat sich Ihre Sicht geändert und sie möchten wieder in die katholische Kirche eintreten? Sie können wieder aufgenommen werden – die Tür steht für Sie offen. Wir helfen Ihnen, den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft zu gehen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit dem Pastoralteam auf. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihre Anliegen, Ihre Fragen und die weiteren Schritte besprechen. Wir freuen uns über Ihre Entscheidung.
Die Wege des Eintritts, des Wiedereintritts und der Konversion sind sehr ähnlich.
Eintritt:
In die Kirche eintreten, wenn Sie zuvor noch in keiner christlichen Gemeinschaft getauft waren, geschieht über die Erwachsenentaufe.
Nach dem ersten Kennenlernen schließen sich weitere Gespräche an, in welchen Ihnen unser Glaube in seinen wesentlichen Grundlagen vorgestellt wird.
Sie begeben sich mit den Gesprächen auf den "katechumenalen Weg" (der Weg des Glaubenlernens), werden im Gemeindegottesdienst von der Gemeinde willkommen geheißen und gesalbt als Zeichen dafür, dass Sie unter der Gnade und Liebe Gottes stehen und wir sie auf Ihrem Weg begleiten.
Am Ende des Weges steht die Taufe und damit die Aufnahme in die Kirche. Mit der Taufe wird Ihnen zugleich auch das Sakrament der Firmung gespendet. Wahlweise könnne Sie aber auch die Erwachsenenfirmung durch Herrn Bischof im Dom zu Speyer im November wünschen.
Nach erfolgter Erwachsenentaufe erhalten Sie von uns eine Eintrittsbescheinigung, die Sie dem Standesamt vorlegen. Diesen Vorgang dürfen wir aufgrund des Selbstbestimmugsrechtes nicht für Sie vornehmen. Sie müssen persönlich den erfolgten Eintritt durch Taufe vor dem Standesamt dokumentieren.
Wiedereintritt:
Wenn Sie nach einem Austritt aus der römisch katholischen Kirche wieder in die römisch katholische Kirche eintreten wollen, spricht man von Wiedereintritt. Sins Sie aus einer anderen als der römisch katholischen Kirche ausgetreten, wollen aber in die römisch katholische Kirche einteten, dann spricht man von Konversion. Siehe dazu das nächste Kapitel.
Beim Wiedereintritt beginnt der Wege ebenfalls mit einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Pfarrer. Die Gründe des Austritts, aber auch des gewünschten Wiedereintritts werden miteinander besprochen.
Der Wunsch wieder in die Kirche einzutreten kann ausschließlich nur aus einer Glaubensentscheidung kommen. Wer lediglich für ein Patenamt oder eine berufliche Bewerbung bei einem kirchlichen Arbeitgeber den Wiedereintritt erstrebt, also nur hinsichtlich eines sekundären Zwecks, aber ohne Glaubensbegehren, den WIedereintritt beantragt, kann nicht wieder aufgenommen werden.
Nach der Entscheidung des Pfarrers über die Möglichkeit des Wiedereintritts finden je nach persönlicher SItuation weitere Gespräche statt, die helfen sollen einen adäquaten Blick auf die Gemeinschaft zu richten, aus der man ausgetreten ist und die Gründe dafür neu zu ordnen oder zu sichten.
Die Aufnahme selber bestimmen Sie. Die Aufnahme kann öffentlich sein innerhalb eines feierlichen Gottesdienstes, oder anonym bleiben und durch die allgemeine Teilnahme an der Hl. Messe bekundet werden. Das ist Ihrem persönlichen Empfinden überlassen und wird mit Respekt und Achtsamkeit gewürdigt.
Als Unterlagen für den Antrag zum Wiedereintritt benötigen wir einen Taufschein der ehemals erfolgten Taufe, den Sie bei Ihrem Taufpfarramt Ihrer Taufkirche erhalten und die Kopie der Austrittsbescheinigung des Standesamtes.
Nach erfolgter Wiederaufnahme erhalten Sie von uns eine Eintrittsbescheinigung, die Sie dem Standesamt vorlegen. Diesen Vorgang dürfen wir aufgrund des Selbstbestimmugsrechtes nicht für Sie vornehmen. Sie müssen persönlich den erfolgten Wiedereintritt vor dem Standesamt dokumentieren.
Konversion:
Wenn Sie aus einer anderen christlichen Kirche zur römisch katholischen Kirche wechseln wollen, beginnt der Wege ebenfalls mit einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Pfarrer. Dabei werden die Gründe für die Konversion miteinander besprochen.
Je nach Persönlicher SItuation finden weitere Gespräche statt, in denen die römisch katholische Kirche offen und ehrlich dargestellt wird.
Die Konversion selber bestimmen Sie. Die Konversion kann öffentlich sein innerhalb eines feierlichen Gottesdienstes, oder anonym bleiben und durch die allgemeine Teilnahme an der Hl. Messe bekundet werden. Das ist Ihrem persönlichen Empfinden überlassen und wird mit Respekt und Achtsamkeit gewürdigt.
Sie werden jedoch nicht - wie es in der Bevölkerung manchmal erzählt wird - nochmals getauft. Als Mitgleid einer christlichen Kirche, in der Sie einst getauft wurden, sind Sie stets gültig für alle christlichen Konfessionen getauft. Jedoch steht für Sie noch die Firmung bereit. Für Menschen, die durch die Konversion zur katholischen Kirche beigetreten sind, wünscht sich Herr Bischof persönlich die Erwachsennefirmung im Dom zu Speyer im November spenden zu dürfen.
Als Unterlagen für den Antrag zur Konversion benötigen wir einen Taufschein der ehemals erfolgten Taufe, den Sie bei Ihrem Taufpfarramt Ihrer Taufkirche erhalten. Sobald die Konversion ansteht, müssen Sie vor dem Eintritt in die katholische Kirche aus Ihrer bisherigen Kirche austreten und uns die Kopie der Austrittsbescheinigung des Standesamtes zusenden.
Nach erfolgter Konversion erhalten Sie von uns eine Eintrittsbescheinigung, die Sie dem Standesamt vorlegen. Diesen Vorgang dürfen wir aufgrund des Selbstbestimmugsrechtes nicht für Sie vornehmen. Sie müssen persönlich die erfolgte Konversion vor dem Standesamt dokumentieren.
Erstkontakt:
Bitte melden Sie sich für Eintritt/Erwachsenentaufe, Wiedereintritt, Konversion zuerst im Pfarrbüro Göllheim:
Tel.: 06351-5083 || Mail: pfarramt.goellheim@bistum-speyer.de
Pfr. Elsner oder Pfr. Metzinger werden sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere besprechen.
Die Kosten:
Diese Dienste gehören zu den Grunddiensten der Kirche und sind als Service Ihrer Kirche für Sie kostenlos.