Institutionelles Schutzkonzept

Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler

 

Vorwort

„Wer einem von diesen Kleinen, die an mich glauben, Ärgernis gibt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer geworfen würde.“
[Jesus im Hl. Evangelium nach Markus, Kapitel 9, Vers 42]

Die harten Worte erschrecken uns, denn die Konsequenz seiner Haltung widerspricht andererseits seinem eigenen Gebot der Barmherzigkeit.

Jesus wählt dann pointierte Worte, wenn er die Menschen aufrütteln will; dann, wenn er merkt, dass eine rein sachliche Ansprache kein Gehör findet.

Unsere Kirche hat dem Wort Gottes über viele Generationen hinweg kein Gehör geschenkt und Dinge geschehen lassen, die nicht in Worte zu fassen sind und ganze Leben und Seelen zerstört hat.

Dabei handelt es sich nicht nur um Kinder und Jugendliche, sondern auch um Menschen mit Behinderung, ältere und kranke Menschen, Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Konstitution sich nicht wehren können, Menschen, die in sozialer Benachteiligung leben oder eine persönliche schwierige Situation erleben.

Wo Abhängigkeiten und Machtunterschiede auftraten, geschahen und geschehen im kirchlichen Milieu Verbrechen und Unmenschlichkeiten unterschiedlichster Art und Weise.

Dieser Situation will unsere Diözese gerecht werden und alles unternehmen, damit Menschen in unserer Kirche und unserer Glaubensgemeinschaft einen Ort der Sicherheit, Geborgenheit, Achtsamkeit, Würde und Wertschätzung erleben.

In diesem Ansinnen fordert sie auch von uns als Pfarrei die Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes.

Diesem Anliegen werden wir hier mit ganzer Überzeugung gerecht und hoffen damit unseren Beitrag zu leisten, damit in unserer Pfarrei sich alle sicher und geborgen, ernstgenommen und mit aller Würde wertgeschätzt erleben dürfen.

 

1.    Risikoanalyse

1.1   Pfarrliche Einrichtungen

Die Pfarrei besitzt keinerlei kirchliche Einrichtungen. Weder Kindertagesstätten, noch Schulen, noch Seniorenzentren, noch Krankenhäuser.

Von daher erübrigt sich Punkt 1.1.

Auch die Zusammenarbeit mit den protestantischen und kommunalen Einrichtungen beschränkt sich auf gottesdienstliche Formen. In den KiTas und Schulen dergestalt, dass die Gottesdienste von den Erzieherinnen durchgeführt werden und die Pfarrer auf ein Minimum von kurzer Ansprache und Segen reduziert sind. Interaktion mit Kindern oder Schülern finden dabei nicht statt.

In den Seniorenzentren finden Hl. Messen mit großem Abstand – alleine aufgrund der Corona-Pandemie – statt.

Diese genannten Umfelder stellen bereits aufgrund der Gestaltung maximalen Schutz für alle Betroffenen dar.

 

1.2   Gebäude und Räumlichkeiten

Kirchen

Die Pfarrei besitzt 10 Kirchen und einen Betsaal.

Bei den Kirchen stellen vor allem die Sakristeien ein hypothetisches Risikoumfeld dar.

Alle Sakristeien sind defintiv zu klein und stellen keine getrennten Ankleidemöglichkeiten dar, die die Zelebranten, Sakristane und Messdiener trennt.

Hier können keinerlei Abstände eingehalten werden.

Besonders die historische Kirche Bubenheim ist eine große Zumutung. Der Platz reicht maximal für zwei Personen aus. Da wir hier dankenswerterweise in unserer kleinen Pfarrei Messdiener haben, kann es sein, dass an besonderen Festen in Bubenheim vier Messdiener dienen. Hier sind die Abstände bei sechs Personen (vier Messdiener, eine Sakristanin, ein Zelebrant) keiner als 50cm.

Aber auch in den größeren Kirchen, wie z.B. Göllheim, ähnelt dieses Platzproblem, wenn z.B. für Fronleichnam 15 bis 20 Messdiener anwesend sind, zusammen mit zwei Gottesdiensthelfern, Lektoren, Pensionärspfarrer, Hauptzelebrant.

Auch wenn sich alle sehr korrekt verhalten, ist dieser Zustand bei der Risikoanalyse aufzunehmen.

Probleme mit Toilettenräumen in den Kirchen gibt es nicht, denn wir haben keine. Lediglich in Rüssingen ist eine, aber auch nur für eine Person und abschließbar.

 

Pfarrhäuser

Die Pfarrei besitzt zwei Pfarrhäuser.

Der Kooperator bewohnt das Pfarrhaus Ottersheim vollständig und allein. Öffentlicher Personenverkehr kommt dort nicht vor, so dass dieses Pfarrhaus aus der Risikoanalyse entfällt. Es gleicht einem privat vermieteten Haus.     
Das Pfarrhaus Göllheim weist verschiedene Räume auf:

Es hat im EG das Pfarrbüro, die Pfarrdruckerei mit Archiv, das Büro des Außendienstmitarbeiters der Regionalverwaltung, eine Küche, eine separate abschließbare Toilette für nur eine Person.

Im 1. OG befindet sich die Wohnung des Pfarrers und seiner Pfarrhaushälterin, sowie sein Büro. In dieser Wohnung befinden ich zwei getrennte Toiletten, ein Bad mit Dusche.

Der Wohnbereich ist durch eine Wohnungstür abgetrennt.

Außerhalb des abgetrennten Wohnbereichs befindet sich das Büro des Pfarrers, das zugleich sein Schlafzimmer ist.

Im durch die Wohnungstür abgetrennten abschließbaren Wohnbereich befindet sich das Arbeits- und Schlafzimmer der Pfarrhaushälterin.

Diese Wohnsituation war nur als Notlösung für ein Jahr gedacht, da Pfarrer und Haushälterin ein gemeinsames Haus in Standenbühl bauen, in welchem der Pfarrer im EG seinen Wohnbereich hat und die Haushälterin im OG. Durch die bundesweite Bauproblematik hat sich dies in die Länge gezogen, soll aber im Laufe des Jahres, spätestens Dezember 2022 durch den endgültigen Umzug beider nach Standenbühl enden. Ab dann gibt es nur noch das Arbeitszimmer des Pfarrers im 1.OG.

Das DG des Pfarrhauses steht leer, besitzt aber auch noch eine Toilette.

Gefahrenbereich wäre hier lediglich die Sanitäranlage Bad/Dusche im 1. OG, das von Pfarrer und Haushälterin gemeinsam genutzt wird. Dies erfolgt nach Absprache.

Das Vorhandensein von insgesamt vier abschließbaren Toiletten auf drei Stockwerken ist für einen sicheren Betrieb des Pfarrhauses optimal.

 

Pfarrheime
 

Alle drei Pfarrheime entsprechen NICHT den modernen Vorgaben für öffentliche Gebäude.

Das am stärksten frequentierteste Pfarrheim ist jenes in Göllheim(„Nepomukhaus“). Hier treffen sich nicht nur pfarrliche Gruppen, sondern auch die Volkshochschule, der Flüchtlingscafé, Familiengruppe, kfd, Gellemer Engelscher, Messdiener, Räte, die Musikschule, der Rehasport, Kindergottesdienstteam, Caritasausschuss.

Es beinhaltet im Keller, der aber zum Parkplatz ebenerdig (Hanglage) ist, den Jugendraum (mit integrierter Küche), der aufgrund der Hanglage auch ohne Leiter die zusätzliche ebenerdige Fluchtmöglichkeit aus den übergroßen Fenstern ermöglicht. Das gilt auch für den Seitenraum, der ein Kaminzimmer darstellt.

Ungünstig ist die Toilettenlösung im Jugendraum, die bautechnisch in einer architektonischen Sackgasse endet. Man kann alleine auf die Toilette gehen und abschließen, hat aber von dort keinen Fluchtweg mehr.

Selbst die Jugend insistiert auf einem Umbau dieser bautechnischen Situation.

Das EG beinhaltet einen Saal, eine Bühne und eine Maisonette, eine separate Küche, sowie geschlechtergetrennte abschließbare Toiletten, die auch keinen Fluchtweg auf die hangseitige Terrasse ermöglichen. Der Saal hat einen Fluchtweg auf die hangseitige Terrasse, die nicht mehr eingezäunt ist, sondern in dem anrainenden Park und den anrainenden Feldern mündet.

Durch die vielfältigen Fluchtmöglichkeiten entsteht ein sicheres Arbeitsumfeld mit Ausnahme der Toilette im Jugendkeller und der Toilette im EG.

Räumliche Enge besteht ansonsten in den Räumlichkeiten nicht.

Von Vorteil sind der davorliegende sehr große Parkplatz, als auch die anrainenden Felder und der große Park. Gruppenstunden, bei denen zu viele Messdiener, Kinder, Jugendliche erscheinen, führen wir daher je nach Wetterlage im Freien durch oder im Saal des Pfarrheimes darüber.

Auch gut, aber weniger frequentiert ist das Pfarrheim Zell („Kolpingheim“). Es wird vorwiegend von der Kolpingsfamilie genutzt, die sich ihrerseits derzeit nach dem Institutionellen Schutzkonzept als Verband erkundigt und eines erstellen sollte. Zudem nutzen es die Räte.

Das DG ist vermietet an ein junges Paar und deren Wohnung ist durch eine abschließbare Wohnungstür getrennt. Der Keller wird als Stauraum und nicht mehr für Treffen genutzt.

Im EG findet sich ein Stauraum, ein Putzraum, eine separate Küche und ein Saal, sowie eine Herrentoilette, die – nutzt man das Pissoire – nicht abschließbar ist. Das Nutzen der Toilettenschüssel in einem kleinen abschließbaren Nebenraum der Toilette ist nutzbar. Fluchtmöglichkeit ist gegeben. Ebenso gibt es eine Damentoilette ohne Fluchtmöglichkeit!

Der Saal öffnet sich über den angrenzenden Hang, so dass eine Fluchtmöglichkeit aus dem Saal nicht gegeben ist. Auch die Platzverhältnisse sind stellenweise sehr eng, da auch bei geringerer Nutzung zu manchen Feierlichkeiten sehr viele Gäste kommen.

Auch deshalb werden nach Möglichkeit Feierlichkeiten in das Freigelände verlegt.

Sehr wenig frequentiert ist das Pfarrheim Ottersheim, das allerdings gute Raummöglichkeiten anbietet.

Im EG gibt es zwar nur einen Raum für Katechesen, Schulungen, aber zwei geschlechtergetrennte abschließbare Toilettenanlagen. Außer aus den Toilettenanlagen kann man aber aus dem einen Raum ebenerdig flüchten.

Auch der sehr große Saal im OG mit abgetrennter Küche bietet die Möglichkeit zur Flucht bergseits (Hanglage).

Platzprobleme und raumtechnische Enge kommen nicht vor. Aus diesem Grund verlegt die Kolpingkapelle Zell auch manchmal ihre Proben ins Pfarrheim Ottersheim.

 

1.3   Gruppen/Verbände und Gruppen-/Verbandsarbeit

In unserer Pfarrei existieren folgende Gruppierungen/Verbände:

  • Familiengruppe                                  [Bezirk Göllheim]
  • Caritasausschuss                              [Göllheim]
  • Kindergottesdienstteam                     [Göllheim]
  • Jugendgruppe „Gellemer Engelscher“ [Göllheim]
  • kfd                                                    [Göllheim]
  • kfd                                                    [Ottersheim]
  • Kolping mit Kolpingskapelle               [Zell]
  • Drei Messdienergruppen                    [allgemein ortsübergreifend]
  • Nepomukband                                   [Göllheim]
  • Ökumenekreis                                   [allgemein ortsübergreifend]
  • Schola                                              [Göllheim]
  • Zeltlagerteam                                    [Göllheim]

Es gibt keinen Kirchenchor.

Die Arbeit der Kolping und der kfd’s ist Verbandsarbeit. Der Hinweis ein eigenes Institutionelles Schutzkonzept zu erstellen ist an diese ergangen, davon abgesehen greift für deren Tätigkeit in unseren Kirchen und Pfarrheimen und innerhalb unserer Pfarrei die Maßgabe dieses Konzeptes.

Der Ökumenekreis besteht aus Mitgliedern der protestantischen, mennonitischen und katholischen Kirche. Es bestehen dort keinerlei Abhängigkeitsverhältnisse und es ist maximale Freiwilligkeit – auch in der Erarbeitung von Konzepten und Gottesdiensten gegeben. Ein Risiko ist hier nicht ersichtlich.

Dies gilt ebenso für die Familiengruppe, der aus befreundeten Familien besteht, die sich auch privat treffen. Komplexer wird es bei der Gestaltung von Kinderwortgottesdiensten und dem Hirtengang, die vom Kindergottesdienstteam gestaltet werden. Die allgemeinen Vorgaben sind zu beachten. Da immer mindestens zwei Mitglieder den Kinderwortgottesdienst gestalten und sich gegenseitig kontrollieren können, ein Mitglied des Familienkreises Fachpersonal aus dem pädagogischen Bereich mit Kenntnis der Vorgaben der Prävention ist und beim Hirtengang der größte Anteil des Kreises mitwirkt, ist ein gegebenes Risiko nicht ersichtlich; zumal sich der Wortgottesdienst auf Pfarrheime und Kirche und der Hirtengang auf das dorfinterne öffentliche Areal mit Abschluss in der Kirche zusammen mit den Eltern der Kinder erstreckt.

Die Nepomukband stellt ebenso einen Familienkreis dar, bei dem auch ein großer Anteil der Mitglieder aus einem Familienverband kommen. Hier sind keine Abhängigkeiten oder Risiken ersichtlich. Auch die Probensituationen werden räumlich so gestaltet, dass ausreichend Platz ist. Ausnahme war einmal für das Pontifikalamt in Lautersheim zur 100-Jahr-Feier der Notkirche. Hier war der Platz sehr eng.

Dasselbe gilt für die Schola.

Komplexer ist die Situation bei den Gellemer Engelschern, den Messdienern und dem Zeltlagerteam.

Die Gellemer Engelscher werden von drei erwachsenen Gruppenleiterinnen geleitet.

Die Messdiener vom leitenden Pfarrer.

Das Zeltlager von den Vätern und Müttern von fünf Familien.

In allen drei Bereichen bestehen situationsbedingt folgende Risiken:

  • Arbeit mit Minderjährigen       
     
  • Abhängigkeit durch das Altersgefälle 
     
  • Abhängigkeit durch das Autoritätsgefälle       
     
  • Abhängigkeit durch die vollmachtgebundenen Handlungsmöglichkeiten der Leitung    
  • Abhängigkeit durch die je eigene altersbedingte Situation des Kindes oder des Jugendlichen, sich evtl. nicht kontrovers artikulieren zu können, zu intervenieren, widersprechen zu können, Widerstand zu leisten. Hier können Äußerungen, Entscheidungen, etc. für das Kind oder den Jugendlichen bereits eine Kränkung darstellen, obgleich dies die Person, von der dies ausgeht, weder beabsichtigt noch realisiert.         
     
  • Kränkungen können auch geschehen durch Überforderung, mangelnde Mitbestimmungsmöglichkeiten, Bezug auf die Eigenart oder das Äußere eines Kindes oder Jugendlichen, Verpflichtung, die den Pflichtcharakter überschreitet und zum zwang gegen den Willen des Kindes oder Jugendlichen wird.  
     
  • Auch Übergriffe (verbal bis körperlich) unter Altersgenossen sind denkbar, weshalb mit Übernachtungssituationen, Schwimmsituationen, Übungen sehr dezidiert umgegangen werden muss.
     
  • Eine entsprechende Schulung der leitenden Personen, um dies zu erkennen und adäquat zu entscheiden und zu handeln, ist obligatorisch.

 

1.4   Freizeiten

Es gibt folgende Freizeiten in unserer Pfarrei:

Zeltlager in der Heilsbach

Turnus:          jährlich im Sommer

Modus:          Zeltlager in Kombination mit fester Übernachtung in der Heilsbach

Besonders:    Mitbenutzen der Sanitäranlagen der Heilsbach

 

Herbstfreizeit für die Kinder bis 14 Jahren in Speyer

Turnus:          jährlich im Herbst

Modus:          Jugendherberge

 

Auslandsfreizeit ab 14 Jahren

Turnus:          alle zwei Jahre im Sommer

Modus:          Hotel oder Gästehaus ohne Fremdnutzung       
 

In allen Freizeitformen sind vielfältige Risikofaktoren gegeben, denen es gilt Herr zu werden. Dazu gehören:

  • Geschlechtergetrennte Unterbringung und Leitungskräfte sind nicht mit den Kindern untergebracht.
     
  • Im Ausland KEINE Jugendherbergen, da dort weniger Sicherheitsvorgaben und schlechtere Rezeptionskontrolle herrscht. Im Ausland ausschließlich Hotels mit geschlechtergetrennter Zimmerbelegung, die die Jugendlichen unter Anleitung einer Betreuungsperson selber entscheiden; sowie Zimmer, die auch Bad/Dusche und WC auf dem Zimmer haben, damit niemand nachts über einen Gang laufen muss und sich evtl. Übergriffen aussetzt.
     
  • Aufklärung über das gesamte Programm und Mitbestimmung im Vorfeld der Fahrt.
     
  • Handreichung mit allen notwendigen Informationen [sogenanntes „Merkblatt“], das enthalten sollte:    
     
    • Anschriften und Kontaktdaten der Unterkünfte
    • Gepäckinfo
    • Im Ausland: Anschriften der Botschaften und Konsulate
    • Im Ausland: Zahlweisen, Währungen
    • Im Ausland: Zollbestimmungen
    • Informationen über die Möglichkeit zu telefonieren oder Internet zu nutzen
    • Infos über Medikamente, Ärzte, Apotheken
    • Kleidung/Kleidungsvorschriften
    • Klima und Wetter
    • Notrufnummern
    • Ortsübliche Gegebenheiten
    • Programm [Verlauf und Inhalt]
    • Regeln
    • Reisedaten, Reiseroute
    • Reiseformalitäten [auch die Vollmachten, Erklärungen der Eltern, etc.]
    • Sicherheit und Verhalten öffentlich, wie in der Gruppe
    • Verpflegungsplanung und Verpflegungsmöglichkeiten

Ziel ist es den Teilnehmern so viele Informationen zu geben, dass sie im Falle eines Falles sich selber helfen können oder wissen, wo sie sich hinwenden können.   

  • Hier gelten auch alle Aspekte unter 1.3 hinsichtlich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
     
  • Vorabbesprechung im Leitungsteam für adäquates Verhalten Gruppendynamischer Konfliktfälle, sowie dem Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die sich sozialintegrativ schwertun, behindert sind, benachteiligt sind, etc.           

    Ziel muss sein alle integrativ in der Gemeinschaft Geborgenheit, Sicherheit, Wohnung und Aufmerksamkeit zu gewährleisten. Dies schließt die Intervention gegenüber verbalen oder andersartigen Übergriffen mit ein. [z.B. jemanden hänseln wegen seines Aussehens]. 
     
  • Einigung auf einen Verhaltenscodex hinsichtlich Alkohols, Drogen, rassistischen, erniedrigenden und sexistischen Verbalisierungen; die zu unterlassen sind – auch und vor allem schon im Bereich der diesbezüglichen Anspielungen.          
     
  • Rücksichtnahme auf das Leistungsvermögen jeder/jedes Einzelnen. Aktivitäten müssen im Blick haben, was jede/jeder Einzelne bewerkstelligen kann und dementsprechend das Angebot auch anpassen oder zu einzelnen Angeboten Alternativen schaffen. Dies ist vor der Fahrt/Freizeit zu kommunizieren, damit nicht die/der Einzelne sich im Vergleich mit anderen als Versager oder gar ausgegrenzt erlebt (z.B. wenn jemand eine Wanderung nicht mitmachen kann, weil sie/er eine Verletzung oder Konditionsschwächen hat – hier ist eine integrative Alternative zu schaffen und zu kommunizieren, dass die Vielfalt der Angebote gleichwertig ist).
     
  • Ängsten, Bedenken, Heimweh ist nicht mit Floskeln zu begegnen, sondern mit Empathie, Zuhören, Verständnis und kreativen Lösungswegen. Bagatellisierung dessen, was jemand persönlich empfindet, ist Kränkung und eine Grenzüberschreitung. Ggf. ist die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Eltern unumgänglich.          
     
  • Auf ausreichend geschultes Betreuungspersonal beiderlei Geschlechts ist zu achten.

 

1.5   Fahrten

Für Fahrten gilt das Gleiche wie unter 1.4 für Freizeiten.

Der Unterschied besteht darin, dass Fahrten in unserer Pfarrei (z.B. Fahrt nach Tripsdrill) ohne Übernachtung sind.

Alle anderen Parameter treffen auch auf eine Tagesfahrt zu.

 

2.    Personal

2.1   Hauptamtliche Personen

Hauptamtliche Personen sind zwei Priester.

Leitender Pfarrer:       Josef Metzinger

Kooperator:               Erhard Elsner

Ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche unterscheiden sich grundsätzlich und gestalten sich derart, dass der liturgische Vollzug der Sakramente und der Trauerarbeit das Hauptbetätigungsfeld des Kooperators darstellt und die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Personengruppen das Hauptbetätigungsfeld des leitenden Pfarrers.

Von daher steht der leitende Pfarrer verstärkt im Fokus der Möglichkeiten im Umgang mit Menschen in Abhängigkeiten (wie unter 1.3 beschrieben) zu scheitern.

Daher bedarf es einer ausreichenden Schulung, die Pfr. Metzinger am Freitag, dem 03. Juni 2022 erfolgreich absolviert hat. Die Schulung des Bistums Speyer lautete:

„Wissen, Erkennen, Handeln – Prävention gegen sexualisierte Gewalt“

Ebenso liegt das erweiterte Führungszeugnis sowohl von ihm als auch vom Kooperator vor.

Hauptamtliche Personen sind auch die Sekretärinnen des Pfarrbüros, von der eine bereits die Schulung ebenso absolviert hat.; als auch die angestellten Sakristane und Reinigungskräfte; von denen noch niemand die Schulung absolviert hat. Dies ist veranschlagt für 2023.

 

2.2   Ehrenamtliche Personen

Ehrenamtliche Personen, die eine Leitungsaufgabe wahrnehmen, in denen sie in möglichen Abhängigkeitsverhältnissen agieren, bedürfen ausreichender Schulung und Kompetenz, um verantwortungsvoll und sensibel mit den Gegebenheiten und möglichen Situationen umzugehen.

Betroffen sind:

  • Leitung der Gellemer Engelscher
  • Coleitung Messdiener
  • Leitung Zeltlager / Zeltlagerteam
  • Sakristane, die nicht hauptamtlich angestellt sind
  • Katechetinnen

Zwei Katechetinnen und eine Koleiterin der Messdienerinnen haben diese Schulung bereits absolviert.

Für alle anderen ist die Schulung anberaumt für 2023.

 

2.3   Personalauswahl

Eine Personalauswahl im Sinne einer beruflichen Personalauswahl gibt es nicht. Jedoch wird mit dem Pfarreirat und ggf. auch mit den Gemeindeausschüssen jegliche personelle Besetzung – auch die der Ehrenamtlichen – besprochen.  
Wichtig dabei ist nicht Menschen vorab zu qualifizieren, ohne sie zu kennen, sondern sich auszutauschen nach welchen Kriterien man jemanden für eine Aufgabe empfiehlt, oder jemand, der eine Aufgabe gerne übernehmen würde, auch dafür geeignet hält. Im Rat ist auch der geschützte Rahmen nach Vereinsrecht in Klausur und unter Schweigepflicht Bedenken anzumelden und richtige und gute Entscheidungen zu fällen.

Die Personalauswahl muss all den vorgenannten Überlegungen und Prämissen gerecht werden. Wir können es uns nicht erlauben fahrlässig zu handeln und das Risiko einzugehen, Menschen Menschen anzuvertrauen, die unter Umständen ihre Position dazu missbrauchen andern Menschen Leid zuzufügen, oder durch Unbedachtheit Leid auszulösen und zu ermöglichen.

 

2.4   Erweitertes Führungszeugnis

Wir fordern von allen, die haupt- bzw. ehrenamtlich mit Menschen in unserer Pfarrei arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis.

Ist jemand nicht bereit dies vorzulegen, übergeben wir die Causa dem Bischöflichen Ordinariat, weil die rechtlichen Handhabemöglichkeiten des Bistums anderer Qualität sind als die unsrigen vor Ort in der Pfarrei.

Wer sich weigert entzieht sich selber die Legitimation mit Menschen arbeiten zu dürfen.

Auch wenn es für manche nicht verständlich ist: Dies gilt auch für Personengruppen die scheinbar nicht mit anderen Personen in kontakt kommen, wie z.B. Reinigungskräfte. Doch auch diese sind situationsbedingt an Orten, an denen z.B. sich Messdiener einfinden.

Wir wollen hier keine Eventualitäten auslassen, um eine größtmögliche Sicherheit zu bieten.

 

2.5   Präventionsschulung

Wie oben schon angedeutet steht die Präventionsschulung für viele noch aus. Das Verständnis für diese Schulung ist nicht gegeben.

Emotional ist ersichtlich, dass die Betroffenen dies so verstehen, als seien sie nicht kompetent anständig und achtsam mit ihnen anvertrauten Menschen umzugehen.

Wir sind derzeit dabei engagiert die Betroffenen erkennen zu lassen, dass es auch um den Schutz ihrer Selbst geht, indem sie erkennen, welche Rede- und Handlungsweisen von anderen erlebt und verstanden werden können, und welche Folgen dies auch haben kann.

Für 2023 ist das Ziel gesetzt, dass alle die Präventionsschulung absolviert haben, die leitende Aufgaben im Umgang mit Menschen wahrnehmen – unabhängig ob hauptamtlich oder ehrenamtlich.

 

2.6   Personalentwicklung

Im Laufe der Zeit ändern sich Sicht- und Handlungsweisen, Gesetze, Normen.

Daher ist es unabdingbar haupt- wie ehrenamtliche Kräfte kompetent zu begleiten und zu fördern, damit sie kompetent und qualitativ die Arbeit mit Menschen zu deren Schutz und Förderung ihres Lebens versehen.

Als Maßnahmen dafür werden wir:

  • Einmal im Jahr eine Zusammenkunft organisieren zum Austausch aller, die leitende Verantwortung in unserer Pfarrei in der Arbeit mit Menschen versehen. Vorfälle, Ereignisse, Fragen, Bedenken, Ängste, Anregungen und Austausch sollen das Treffen prägen. Hier können auch Maßnahmen gesichtet werden, die sich als notwendig ergeben oder Situationen die weiter unsere Aufmerksamkeit erfordern.
     
  • Einmal in zwei Jahren soll eine Schulung aus dem Angebot der Präventionsstelle des Bistum für alle verpflichtend sein.     
     
  • Bei neuen Gesetzen oder Bestimmungen müssen diese den Haupt- und Ehrenamtlichen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden und über die Räte und die technischen Möglichkeiten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
     
  • Alle 5 Jahre verliert das erweiterte Führungszeugnis seine Gültigkeit. Dies ist entsprechend von allen Betroffenen neu einzufordern.
     
  • Jederzeit besteht die Möglichkeit Unterstützung und Hilfe von der Pfarrleitung, den Ratsvorsitzenden und dem Bistum in Anspruch zu nehmen, sei es im Gespräch, Coaching, Supervision. Fordert dies eine ehrenamtliche Person, wird die Pfarrei dies vor dem Bistum unterstützen.

 

2.7   Organigramm

 

3.    Verhaltenscodex

3.1   Achtsame Kommunikation

Unter Achtsamer Kommunikation verstehen wir eine verbale wie nonverbale Kommunikation, die frei ist von:

  • Spott, Lästerung, Demütigung, Erniedrigung, Lächerlichmachen
  • negativem Bezug auf Aussehen, Kleidung, Erscheinungsbild
  • negativem Bezug auf Behinderungen, Handicaps, Defizite – physisch wie psychisch
  • negativem Bezug zur sexuellen Orientierung, Weltanschauung, Ernährungsphilosophie
  • negativem Bezug zur ethnischen Herkunft
  • autoritärer Einschüchterung und Zwang
  • Bloßstellung vor allem anderen
  • negativen Äußerungen über der Person nahestehenden Personen
  • Ausfragen der Personen nach intimen Lebensinhalten

Achtsame Kommunikation kann alles ansprechen, wenn sie

  • von der betreffenden Person gewünscht und eingefordert wird.
  • die Sachebene nicht verlassen wird.
  • Respekt, Würde, Freiheit und Wertschätzung jede Äußerung prägt.
  • Kontroversen ohne dass sie persönlich werden, Lösungen anvisieren oder kreieren.
  • allen Seiten mehr verstehen ermöglicht.
  • niemand sich schämen muss.

Ein Beispiel:  
Wenn auf einer Freizeit ein Junge oder ein Mädchen mitteilen möchte, dass es gleichgeschlechtlich liebt, kann das gewinnbringend für alle Beteiligten ein Thema sein, sofern damit ausschließlich ohne unqualifizierte Bemerkungen sachlich, verstehensfördernd, würdevoll und respektvoll umgegangen ist. Jedwede andere Kommunikation, die kränkt, erniedrigt, etc. ist zu intervenieren.           

Ein weiteres Beispiel:
Auf einer Freizeit lässt ein Jugendlicher ab 16 Jahren verlauten, dass er vegan ist und keinen Alkohol trinkt. Dies ist zu respektieren. Vor allem bei der Frage Alkohol begegnet einem nicht selten Unverständnis, als wäre es etwas Verkehrtes, keinen Alkohol zu trinken. Dabei ist es eher so, dass auf einer Freizeit Alkohol in der Regel nichts zu verlieren hat. baut man hier Zwang auf, oder eine Atmosphäre, in der sich der Jugendliche dafür erklären muss, wieso er keinen Alkohol trinkt, bzw. vegan lebt, dann ist dies bereits eine Infragestellung und Grenzüberschreitung. Wenn jemand für sich diese Entscheidung gefällt hat, ist das kommentarlos zu akzeptieren und das Speisenangebot entsprechend zu erweitern. Umgekehrt ist durchaus Handlungsbedarf, wenn ein Minderjähriger Alkohol (je nach Alter 16/18 die entsprechenden erlaubten, nicht erlaubten Alkohlika) trinkt, da er damit das Gesetz übertritt.           
 

3.2   Achtsame Nähe

Auf einer Freizeit, in einer Gruppenstunde, auf einer Fahrt, in einer Sitzung, selbst in einem Gottesdienst oder einer Seniorenwallfahrt sind viele Menschen auf kleinem Raum miteinander zusammen.

Es ergeben sich Situationen, in denen Nähe entsteht. Sei es beim ganz belanglosen Nebeneinandersitzen im Bus, oder auch bei einer TZI-Übung oder im Zelt oder weil jemand Trost sucht.

Was Nähe und Berührung betrifft haben sich die Menschen im letzten Jahrzehnt sehr sensibilisiert.


Daher gilt für uns hinsichtlich Nähe:

  • NIEMALS wird jemand auf irgendeine Art und Weise berührt!       
     
  • Wenn Berührung sein soll [z.B. eine Vertrauensübung nach Klaus W. Vopel], dann nur, wenn dies von jeder/m Teilnehmer/in der Übung erfragt, gewollt und genehmigt ist.
     
  • Nie eine Übung ansetzen, bei der man physischen Kontakt hat, unter dem Aspekt „da müssen nun alle mitmachen“.        
     
  • Unkontrollierte Übungen, wie z.B. Pogo-Spiele, sind zu unterlassen.      
     
  • Bei Verletzungen gilt, dass bei Unfall und Lebensgefahr nach Deutschem Gesetz Hilfe geleistet werden MUSS. Für falsches Helfen wird niemand belangt.
     
  • Anders sieht es aus bei Dingen wie einem aufgeschürften Knie, einem kleinen Schnitt in den Finge beim Kartoffelschälen, etc. Hier sind die Eltern zu verständigen und zu fragen, was man tun soll, und der Arzt ist auf jeden Fall aufsuchen. Das Schließen einer Wunde kann hier als Körperverletzung gelten, wenn dies die einzige Maßnahme ist und der Arzt nicht konsultiert wird. Dient sie zur Zurückhaltung des Blutes, weil man den Arzt konsultiert, ist dies korrekt. Ähnlich verhält es sich mit einem Zeckenbiss. Die Zecke NICHT entfernen, sondern einen Arzt konsultieren.          
     
  • Von den eigenen Kindern kennt man es, dass sie nach einer Verletzung, oder wenn sie traurig sind, gerne auf den Schoß oder in den Arm genommen werden möchten. Dies NIEMALS bei fremden Kindern oder Jugendlichen tun! Dabei spielt die Intention, so redlich sie ist, keine Rolle, sondern relevant ist – auch vor Gericht - wie das Kind, der Jugendliche es interpretiert. Selbst wenn das Kind oder der Jugendliche darum bitten würde, ist man angeraten KEINEN Körperkontakt zu pflegen.         
     
  • Die Aufenthalts-/Schlafbereiche [Hotelzimmer, Herbergsstube, Zelt] dürfen nicht ohne Voranmeldung betreten werden. Dazu gehört, dass man anklopft [beim Zelt laut ruft] und fragt, ob man kurz jemanden sprechen kann. Ratsam ist es nie einzutreten, sondern an der Türschwelle zu sprechen. Steht ein ernstes Gespräch an [z.B. man muss eine Mitteilung machen, dass zuhause etwas passiert ist], sucht man sich im Freien einen Bereich, bei dem niemand zuhören, aber jeder einem sehen kann. Gespräche NIEMALS nur unter vier Augen in einem geschlossenen oder nicht einsehbaren Raum führen.
     
  • NIEMALS auf eine Bettkante einer anderen Person setzen, da sie dadurch eingeengt wird!
     
  • Massageübungen und Bodypainting sind zu unterlassen. Maskenschminken nur mit schriftlicher Genehmigung der Eltern und unter einer/m weiteren Zeugin/en.    
     
  • Niemals Laientattoos anfertigen. Dies ist schwere Körperverletzung in jedweder Form.     
  • Die Nutzung der Sanitäreinrichtungen [Dusche/Bad] ist sowohl geschlechtergetrennt als auch altersgetrennt vorzunehmen. Es duschen, baden Betreuer und Teilnehmer niemals zur selben Zeit im selben Raum. Dies gilt auch für Umkleidebereiche.    
     
  • Beim Schwimmen niemals Schwimmspiele wie Unterdunken, an den Badeklamotten ziehen, etc. durchführen.        
     
  • Betreuer sollen sich nicht in sehr knapper und enger Badekleidung zeigen. Es kann sensible Personen peinlich berühren. Ebenso ist darauf zu achten, dass man die Jugendlichen in Badekleidung nicht anstarrt und keine Anspielungen auf ihr Aussehen macht. 
     
  • Auch zu unterlassen sind:
     
    • Klopfen auf die Schulter
    • Fassen am Arm
    • Berühren von Schmuck am Körper, daran ziehen oder ähnliches
    • Ziehen an den Haaren
    • Arm um die Hüfte legen
    • Klatschen auf das Gesäß
    • Ungefragt die Hand halten (auch nicht als Trostgeste)
    • Über den Kopf streichen

 

Unverfängliche Nähe, die gewünscht oder eingefordert wird, kann hilfreich sein, bleibt aber immer ein sensibler und unsicherer Bereich, da Erinnerungen stets dynamisch sind und nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, dass die betreffende Person im Rückblick sagen kann: „Ich wollte das so nicht!“

Ein verständnisvoller Umgang [mit Ausnahme der Ersten Hilfe, die zu leisten ist und koordinierten und überwachten Übungen aus der pädagogischen und geprüften Arbeit] ist im Wesentlichen auch ohne physischen Kontakt möglich.

 

3.3   Achtsame Intervention

Streit ist fester Bestandteil jeder Arbeit mit Menschen, egal ob alt oder jung.

Für die Leitung einer Gruppenstunde, Wallfahrt, Sitzung, Jugendfreizeit, etc. besteht die Pflicht zu intervenieren und Deeskalation herbeizuführen.


Wir intervenieren:

  • gewaltfrei in Sprache, Gestik und Physis  
     
  • unvoreingenommen und ohne jemanden zu verurteilen     
     
  • nicht mit der Absicht jemanden zum Schuldigen zu erklären, sondern gemeinsam Lösungswege für ein gelungenes Miteinander zu finden.          
     
  • indem wir auf unser christliches Wertesystem verweisen und die Kontrahenten ermutigen das Gespräch miteinander zu suchen.    
     
  • indem wir den sachorientierten Blick vom Konfliktgrund hinwenden zum möglichen Ausblick der Versöhnung.       
     
  • nicht, indem wir eine Versöhnung meinen erzwingen zu müssen. Wir sind nicht die Versöhnungsbringer, sondern Wegbegleiter dahin.       
     
  • indem wir an die gemeinsame Verantwortung für die Gruppe erinnern und eine Absprache finden, wie eine Gruppenstunde, Fahrt, etc. weitergeführt werden kann. Hier gilt es, dass die Kontrahenten selber sich Regeln geben, damit das Gruppenvorhaben weitergeführt werden kann. Konsens und Absprachen sind für das Durchführen eines Vorhabens unumgänglich.
     
  • indem wir auf Stereotype verzichten [wie z.B. „So wie Du ausschaust, kannst Du es ja nur gewesen sein!“]

 

3.4   Mediale Aspekte
 

Verwenden von Filmen

Unmissverständlich und zweifelsfrei halten wir uns an die Vorgaben der FSK.

Damit einher geht auch die Verpflichtung jedwedes andere Filmgut, dass der FSK nicht entspricht, niemals zu verwenden.

Zusätzlich verwenden wir auch kein Filmmaterial, das zwar von der FSK freigegeben ist, das aber Inhalte bietet, die in die Nähe von Rassismus, Sexismus und brutaler Gewaltverherrlichung kommt.

 

Verwenden von Sozialen Netzwerken und Homepage

Unsere Präsenz verwenden wir nur zur Übermittlung von Informationen:


Auf unseren Seiten sind Hetzen, Beleidigungen, Sexismus, Hass, Rassismus, Volksverhetzung, Ideologien, menschenverachtendes, erniedrigendes oder demütigendes Material und ähnliches verboten.

Wir kontrollieren das auch und unterbinden. Wir haben bisher eine Person dreimal sperren müssen, die immer unter anderem Account versucht hat, auf unsere Seiten zuzugreifen.

Ebenso verwenden wir keine anderen Sozialen Netzwerke oder Plattformen, die solches propagieren.

Unsere technischen Geräte [Laptop, Tablets, Handys], die wir für die Arbeit mit Menschen verwenden sind zudem bereits im Zugang zum Gerät passwortgeschützt, so dass niemand die Geräte verwenden kann.

So beugen wir auch dem passiven oder fahrlässigen Missbrauch vor und schützen die Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten.

 

Präsentation in digitalen Medien

In Berichten aus unserer Arbeit und unserem Pfarrleben wenden wir unverändert die Fülle des Deutschen Datenschutzgesetzes an.

Namen und Gesichter werden nicht präsentiert oder unkenntlich gemacht.

Aber auch dann achten wir darauf, dass alle Abbildungen keine ungewollte und erst recht keine beabsichtigte Entwürdigung darstellen.

Z.B.: Aufnahmen vom Pfarrfest werden nicht Bilder zeigen, bei denen man vermuten könnte, dass die dort sichtbaren Personen – auch wenn sie nicht erkennbar sind – betrunken oder in prekären Situationen vorzufinden sind. Dabei geht es nicht um Zäsur, sondern darum, dass solche Bilder von Dritten missbraucht werden können.

Wenn eine Gruppe oder Einzelpersonen mit Gesicht oder mit Gesucht und Namensnennung erkennbar sein möchten, kommen wir dem Wunsch nach, klären aber die Personen auf, dass sie sich damit einem Risiko aussetzen; und holen uns auch das schriftliche Einverständnis ein (gerade bei Minderjährigen).

Für jeden Vorgang in der Präsentation fordern wir eine gelesene und unterschrieben Datenschutzerklärung.

 

3.5   Gebote der Distanz

„Kannst Du mir mal die Jacke zumachen?“

Diese unverfängliche Frage ist eine Herausforderung, denn um einem Kind die Jacke zu schließen, muss man ihm sehr nah kommen.

Was sehen andere, die das beobachten, und wie interpretieren sie es? Was erzählen sie?

Was erzählt das Kind zuhause?

Es ist schwer abzuwägen, wo und wie Distanz zu halten ist.

Grundsätzlich gilt, dass man nie den Persönlichkeitskreis eines Menschen durchschreiten darf, ohne dass er darum bittet.

Also nicht nur, dass er es erlaubt, denn vielleicht traut er sich nicht den anderen auf Abstand zu halten. Er muss es erbitten.

Bei „Kannst Du mir mal die Jacke zumachen?“ ist dies in erster Linie eindeutig, denn da friert jemand. Wenn es aber umgangen werden kann, dann sollte man das tun.

Daher sind wir umsichtig:

  • grundsätzlich halten wir bei allen Aktivitäten [ob Gespräch, Handlungen, etc.] eine gebotene Distanz ein, die so weiträumig ist, dass die je andere Person sich nicht beengt oder unangenehm fühlt.
     
  • erfordert es die Situation, dass man den Persönlichkeitskreis durchschreitet [hier am Beispiel der Jacke zumachen, z.B. bei einem Kind, einer behinderten Person, einer älteren Person, die sich nicht mehr selbst vorstehen kann], dann nur mithilfe einer dritten Person, die beiden Sicherheit gibt: dem Akteur wie dem gegenüber und auch Zeugnis über das Geschehen ablegen kann.
     
  • grundsätzlich keine Vier-Augen-Gespräche in geschlossenen Räumen. Im freien, einsehbar oder unter Zeugen.  
     
  • Distanz halten wir auch im übertragenen Sinn und treten niemandem zu nahe, der in einer für sie/ihn schwierigen Situation ist. Z.B. Scheidung, Arbeitsplatzverlust, Suchtbewältigung, Trauer aufgrund eines Unglücksfalls mit Todesfolge, etc.

    Die Sensibilität fordert, dass in solchen Ausnahmesituationen eine innere Distanz und Zurückhaltung Schutz darstellt.  

    Ein oberflächliches Handling, unangebrachte Äußerungen, Ausfragen nach Befindlichkeiten oder erlebten Ereignissen und dergleichen sind keine Grenzverletzung, sondern ein Übergriff, der Leid, Not und Kränkung verstärken kann.  

    Wir bieten eine einladende Distanz an, die warten kann und offen ist beizustehen und zu helfen.

 

Anmerkung zur Gebäudesituation unserer Sakristeien:

Im Regelfall, wenn zu viele Personen Dienst in der Liturgie haben, praktizieren wir dies auch durchaus so, dass sich nacheinander angekleidet und dann im größeren Kirchenraum gewartet wird, damit die Sakristeisituation sicherer und vor allem entspannter ist.

 

3.6   Alkohol und Drogen

In jeglicher Hinsicht wenden wir ausnahmslos das Jugendschutzgesetz an.

Sind wir im Ausland und dort existiert ein lockereres Jugendschutzgesetz, wenden wir das strengere deutsche Jugendschutzgesetz an; existiert dort ein strengeres Jugendschutzgesetz, wenden wir das strenger des Gastlandes an.

Im Beisein Minderjährige wird auch von allen verantwortlichen Betreuern KEINERLEI Alkohol getrunken und es werden KEINERLEI Drogen konsumiert.

Letzteres ist auch dahingehend zu unterlassen, bis eine eindeutige Gesetzeslage der neuen Regierung vorliegt.

Sind die Betreuer unter sich, obliegt es in deren Verantwortung, ob sie Alkohol konsumieren oder nicht.

Ein Betrinken ist bei allen Unternehmungen jedweder Art untersagt.

Ebenso ist all jenen der Genuss von Alkohol untersagt, die ein Fahrzeug führen; und dies unbegrenzt [z.B. in einer Freizeit], da es jederzeit sein könnte, dass man wegen eines Notfalls auf ihre Fahrdienste zurückgreifen müsste. Da solch ein Notfall nicht abzusehen ist, müssen die, die ein Fahrzeug führen, immer einsatzbereit sein.

Konsumieren Kinder oder Jugendliche Alkohol, die aufgrund ihres Alters, dies noch nicht dürfen, werden umgehend die Eltern informiert und jedwede weiteren Schritte mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen.

Drogenkonsum durch Kinder oder Jugendliche führt sowohl zur Absprache mit den Eltern als auch zur Meldung bei der Polizei mit evtl. Strafanzeige.

Sollte die neue Regierung eine andere als die derzeit gültige Gesetzeslage hervorbringen, muss dieser Passus angepasst werden.

Warum sind wir in diesem Punkt so streng und treffen auf viel Unverständnis in der deutschen Partygesellschaft?

Alkohol und Drogen enthemmen und weichen die Schwelle zum Missbrauch auf. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steigt die Bereitschaft Grenzen zu überschreiten, übergriffig zu werden, zu nötigen, zu Gewalt.

Die konsequente Haltung hinsichtlich Alkohols und Drogen dient zum einen zwar auch dem Schutz des Konsumenten, aber vor allem auch dem Schutz der Menschen in seinem Umfeld vor Übergriffen verbaler und physischer Art im Falle seines alkoholisierten oder rauschartigen Zustandes.

 

3.7   Freiheit, Mitbestimmung, Pflichtbewusstsein

Im Erleben des Einzelnen werden Freiwilligkeit, Freiheit, Pflicht, Zwang durchaus unterschiedlich wahrgenommen, interpretiert und verstanden.

Es ist Aufgabe leitender verantworteter Personen eine differenzierte Sensibilität zu entwickeln, wie das Einfordern von Aufgaben und Gemeinschaft auf Basis der Freiwilligkeit und des Respekts verbleiben kann.

Dabei steht auf der einen Seite die Verpflichtung der Zugehörigkeit. Gehört man zum Fußballverein, dann ist es auch Pflicht zum Training zu kommen und im Spiel, in welchem man aufgestellt ist, anzutreten.

Dies ist kein Zwang, sondern in der Entscheidung Fußballspieler sein zu wollen, enthalten.

Dies gilt ebenso für die Zugehörigkeit einer Pfarrei, Religion, Partei, etc.

Auf der anderen Seite hingegen steht aber auch die persönliche Situation der einzelnen Person. Ein Trainer wird nicht darauf bestehen, dass ein Fußballspieler antritt, der aufgrund eines sehr persönlich privaten Problems traumatisiert ist und eine Auszeit benötigt.

Die Verpflichtung der gewählten Gemeinschaft und die Eigensituation des Individuums stehen immer in Kooperation oder Konkurrenz zueinander.

Je nachdem, was die größere Schwere ist, erlebt man Zwang oder Freiwilligkeit.

Daher pflegen wir:

  • Mitbestimmung bei der Vorbereitung und Gestaltung eines Projektes [z.B. Mitspracherecht bei der Wahl eines Zieles für die Seniorenwallfahrt, Mitspracherecht bei der Gestaltung eines Jugendgottesdienstes]    
     
  • Einplanen von Alternativen für den Fall, dass Mitglieder, Teilnehmer eines Unterfangens trotz Bereitschaft in der Dynamik des Geschehens nicht alles mittragen kann [Beispiel: vor einer Fahrt trennt sich von einem Mädchen der langjähriger Freund auf sehr unschöne Weise; auf die Fahrt geht sie mit, aber sie braucht Zeit für sich, will einen Museumsbesuch nicht mitmachen und wünscht im angrenzenden Park etwas Ruhe zu finden – dem sollte stattgegeben werden; zu beachten ist die Sicherheit des Mädchens im Park zu garantieren; hier muss sie akzeptieren, dass – gerne in großem Abstand – eine Aufsichtsperson in der Nähe ist].
     
  • Ängsten gerecht zu werden und Menschen nicht über das von ihnen leistbare Potenzial einer Angst auszusetzen. [Beispiel: bei jeder Freizeit in Barcelona gab es sehr heftige Bedenken gegen die Seilbahn zum Kloster Montserrat; so dass jedesmal die Zahnradbahn in Anspruch genommen wurde anstatt der Seilbahn]             
     
  • Glaubens- und Weltanschauungsinhalte sind intim und somit in einem verletzbaren Bereich. Daher verstehen wir die inhaltliche Arbeit nicht als Denk- oder Glaubensvorgabe, sondern als Ertüchtigung zur Kompetenzentwicklung, um selber sein Profil und Standing in Weltanschauung und Politik zu finden und zu definieren. So vermeiden wir vor allem in dem uns eigensten Bereich der religiösen Weltanschauung von „richtig“ und „falsch“ zu reden, oder von „fromm“ oder „nicht fromm“; da dies bereits Wertungen sind. Gerade im Glauben gehen wir von einer Ausgestaltung intimsten Empfindens aus. Wir schreiben nicht vor, was zu glauben ist, sondern stellen vor, was unser Glaube sein kann und laden ein ihn mitzugestalten.     
     
  • Hinweise auf verpflichtende Aufgaben sprechen wir als Bitte und Einladung aus, nicht als Befehl; suchen aber das Gespräch, wenn wiederholt Aufgaben nicht versehen werden. Dies tun wir aber nicht mit beschuldigendem Vorwurf des Versäumnisses, sondern der Nachfrage, was gewünscht wird uns wie wir verbleiben möchten.        

    Die vorwurfsfreie Einladung ist hier maßgebend. 

 

4.    Beratungs- und Beschwerdewege

4.1   Lokale kirchliche Ebene

Zentrale und erste Ansprechperson           
im Falle eines Vorfalles, einer Irritation, einer Vermutung, eines Verdachtes ist:

Frau

Irmgard Müller

Karolingerweg 2

67308 Albisheim

Tel.:   06355-3736

Mobil: 0151-75015317

Mail:  mueller-albisheim@t-online.de  

 

Sie ist Mitglied im Gemeindeausschuss Zell und führt sexualpädagogische Workshops für Kinder und Jugendliche mit der dazugehörigen Elternarbeit durch. Für das Bistum Speyer ist sie in der Organisation und Koordination dieser Workshops, als auch in der Ausbildung der Referentinnen und Referenten tätig.

 

Desweiteren stehen als Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Vorsitzender des Pfarreirates

Herr

Thomas Dittrich

Bauchgasse 38

67307 Göllheim

Tel.:   06351-45076

Mobil: 0176-28419635

Mail:  thomregdittrich@myquix.de 

 

Vorsitzende des Gemeindeausschusses Weitersweiler

Frau

Elfriede Burgey

Bergstraße 13

67808 Weitersweiler

Tel.:   06357-1423

Mail:  elfiburgey@web.de

 

Stellvertretender Vorsitzender des Gemeindeausschusses Ottersheim

Herr

Ansgar Mayer

Hauptstraße 3

67308 Ottersheim

Tel.:   0176-43459847

Mail:  ansgar.mayervw@web.de  

 

Stellvertretende Vorsitzende des Gemeindeausschusses Zell

Frau

Anna-Maria Kabs

Auf der Lehmkaut 5

67308 Zell

Tel.:   06355-955932

Mail:  annamaria.kabs@t-online.de

 

4.2   Lokale kommunale/polizeiliche Ebene

Jugendamt des Landkreises

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Uhlandstraße 2

67292 Kirchheimbolanden

Tel.: 06352-710-196

Tel.: 06352-710-277

 

Polizeiinspektion Kirchheimbolanden

Vorstadt 48

67292 Kirchheimbolanden

Tel.: 06352-911-0

Mai: pikirchheimbolanden@polizei.rlp.de

 

Bezirksbeamter für VG Göllheim:

Mathias Walter

Tel.: 06351-490-919

 

Allgemeiner Notruf der Polizei: 110

 

 

4.3   Regionale kirchliche Ebene

Kinderschutzdienst Kaiserslautern

Nordwestpfalz, SOS Familienhilfezentrum

Telefon: 0631 316440

E-Mail: beratung.kjh.-kaiserslautern@sos-kinderdorf.de

 

4.4   Diözesane Ebene

Koordinationsstelle Prävention

Kleine Pfaffengasse 16, 67346 Speyer

Telefon: 06232 102511

www.praevention-im-bistum-speyer.de

 

Missbrauchsbeauftragte des Bistums Speyer

Telefon: 0151 148 800 14

E-Mail: ansprechpartnerin@bistum-speyer.de  

 

Rechtsamt im Bischöflichen Ordinariat

Telefon: 06232 102 196

E-Mail: intervention@bistum-speyer.de

 

Hauptabteilung III – Personalverwaltung/Dienst- und Arbeitsrecht

im Bischöflichen Ordinariat

Referat III/44

(Dienst-und Arbeitsrecht)

Telefon: 06232 102 161

E-Mail: personalverwaltung@bistum-speyer.de

 

4.5   Organigramm

 

5.    Qualitätsmanagement und Evaluation

5.1   Aufklärung und Schulung der Hauptamtlichen

Die Aufklärung und Schulung der Hauptamtlichen obliegen deren Arbeitgeber, dem Bistum Speyer. Das Bistum Speyer hat dafür sein eigenes – für alle Hauptamtlichen verpflichtendes – Konzept erstellt und überwacht dessen Einhaltung.    
 

5.2   Aufklärung und Schulung der Ehrenamtlichen

Für die Aufklärung und Schulung der Ehrenamtlichen ist die Pfarrleitung verantwortlich. Dazu zählen die Räte, der leitende Pfarrer und das Verantwortlichenteam [siehe Punkt 4.1 und 4.5].

Wir werden:

  • auf die Vorlage aktueller erweiterter Führungszeugnisse achten und dies einfordern.
     
  • auf die Vorlage aktueller Präventionsschulungen achten und dies einfordern.
     
  • auf eine jährliche Präventionskonferenz achten, in der Geschehenes reflektiert, Maßnahmen besprochen und beschlossen und neue Informationen [z.B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Vorgaben durch die Präventionsstelle des Bistums oder des Landes] an die Ehrenamtlichen weitergegeben werden.    
     
  • Schulungsangebote des Bistums gerne annehmen.          
     

 

5.3   Technische Umsetzung

Dieses Institutionelle Schutzkonzept wird nach der Genehmigung auf folgende Weise veröffentlicht und angewendet:

  • alle in der Arbeit mit Menschen müssen das Schutzkonzept lesen und durch ihre Unterschrift anerkennen und akzeptieren. Eine Kopie wird an die betreffenden Personen ausgehändigt.     
     
  • zur Einsichtnahme gelangt es durch:       
     
    • Auslage in den Kirchen
    • Auslage im Pfarrbüro
    • Hinweis im Pfarrbrief
    • Veröffentlichung auf unserer Homepage
    • Verlinkung über Facebook und Instagram 
       

5.4   Evaluation des Konzeptes

Das Konzept soll jeweils nach der Wahl der Räte neu gesichtet und auf den neuesten Stand gebracht werden.

Dies zumal deshalb, weil das Verantwortlichenteam in seiner Besetzung wechseln kann, wenn sich evtl. auch die Zusammensetzung der Räte durch die Wahl verändern kann.

Modifizierungen werden auch dann vorgenommen, wenn sich neue Bundes- oder Landesgesetze der Prävention ergeben, oder neue Verordnungen des Bistums erlassen werden.

 

6.    Beschlussfassungund und Inkrafttreten

Dieses Institutionelle Schutzkonzept wurde beschlossen vom Pfarreirat mit den Vertreterinnen und Vertreter der Verbände, Vertreter des Verwaltungsrates und Vertreter der „Gellemer Engelscher“ und Messdiener am 07. November 2022 und tritt in Kraft am 07. November 2022.

 

Hier können Sie sich das Konzept als Broschüre inklusive der Unterschriften, Stempel und Siegel herunterladen.